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Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht
Wir können rechtzeitig helfen…
1. Neues Gesetz zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
• Die neuen Freibeträge und Behaltensfristen zum Betriebs- und Privatvermögen sind beschlossen. • Wie wird Ihr Unternehmen künftig bewertet? (Kennen Sie den Wert Ihres Unternehmens?) Rechnen Sie mit uns! • Wann soll man was verschenken? (Denn vererbt wird meist unfreiwillig von allein.) • Haben Sie überhaupt ein Testament errichtet? (Ein schlechtes ist sogar oft besser als keines.)
2. Rund um’s Firmenauto
Sie fragen sich:
Wann habe ich überhaupt ein betriebliches Auto? Was rechnet mir das Finanzamt privat an? Wie kann ich es zumindest teilweise verhindern?
Meine Antwort auf diesen „Dauerbrenner“:
Mit viel Mühe Ihrerseits kann auch hier viel gespart werden.
3. Lohnbuchhaltung
• Bei Aushilfskräften (sog. 400,00 Euro-Jobs) sind Stundenaufzeichnungen stets erforderlich; auch bei festen Verträgen mit fest vereinbarten Arbeitszeiten.
• Daten für die Berufsgenossenschaften werden ab 2009 auch über die Lohnabrechnung abgefragt.
• Schließen Sie schriftliche Arbeitsverträge und zwar sowohl für fest Angestellte als auch für Aushilfen (ein EU-Gesetz schreibt dieses verbindlich vor!).
4. Kassenführung bei Unternehmen mit Bargeschäften
• Dies ist ein Hobbyprüfpunkt der Finanzämter Meine Antwort: Leider wird auch hier weiter Papier verarbeitet werden müssen, Geld muss „nachweisbar“ gezählt werden. Wir sagen wie und wann.
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