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Was kostet Steuerberatung?
Grundlage unserer Abrechnungen bildet die gesetzlich vorgeschriebene Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). In Abhängigkeit von Zeitaufwand und Art der Beratungstätigkeit (Komplexe Rechtsfrage oder Tagesgeschäft) wird dabei die Gebühr innerhalb des vorgesehenen Rahmens bestimmt.
Grundsätzlich wird auf Basis eines Gegenstandswertes (wie Einkünfte, Jahresumsatz, Bilanzsumme oder ein strittiger Steuerbetrag) abgerechnet.
Keine Angst vor dem ersten Gang zum Steuerberater:
Die Gebühr für das Erstberatungsgespräch ist auf € 160,00 zzgl. USt. begrenzt.
Ausnahmen:
Es ist verbindlich eine Abrechnung nach Zeitaufwand vorgeschrieben oder Mandanten treffen eine Pauschalvereinbarung auf Basis der Steuerberatergebührenverordnung. Mit Pauschalen können somit Beratungspakete zu festen Preisen geschnürt werden. Erfolgsprämien sind unzulässig, denn Sie erhalten von uns auch eine Gebührenrechnung, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen.
Unsere Mandanten können Kosten sparen, wenn sie ihren Teil dazu beitragen, dass die Steuerberatung gelingt. Dies geschieht durch zeitnahe Mitwirkung, aufbereitete Informationen, sortierte Belege zu den Steuererklärungen und der Gleichen mehr. Die zeitraubende Bearbeitung eines „Schuhkartoninhalts“ bereitet meinen Mitarbeitern keine Freude und würde zu höheren Gebühren führen.
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